Previous slide
Next slide
Der Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (ZAW) ist zuständig für die umweltschonende Entsorgung und effektive Verwertung der Abfälle, die in der Stadt Coburg und der Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels anfallen. Diese Region umfasst rund 263.000 Einwohner. Der 1974 gegründete ZAW betreibt dazu das Müllheizkraftwerk Coburg, eine Deponie für nicht brennbare Abfälle in Blumenrod (Rödental, Landkreis Coburg) sowie Müllumladestationen in Lichtenfels und Kronach. Kernstück der Abfallentsorgung für die Region ist das 1989 in Betrieb genommene Müllheizkraftwerk in Coburg-Neuses (Bild)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (ZAW) hat in ihrer letzten Sitzung eine Resolution verabschiedet, in der Bundesregierung und Bundestag aufgefordert werden, Müllverbrennungsanlagen vom CO2 Emissionshandel auszuschließen. Der ZAW ist zuständig für die Verwertung des Hausmülls in der Stadt Coburg sowie den Landkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels. Er betreibt dazu das Müllheizkraftwerk in Coburg-Neuses, das den Müll von über 260.000 Einwohnern thermisch verwertet und dabei Strom und Fernwärme erzeugt.
Nach Auffassung der Verbandsversammlung führe eine CO2 Bepreisung des Hausmülls ab dem kommenden Jahr zu einer dramatischen Erhöhung der Müllgebühren. Wörtlich heißt es in der Resolution: „Es sind hierdurch ab dem Jahr 2023 für die Privathaushalte drastische, kaum noch schulterbare Kostensteigerungen zu erwarten. Es kann nicht sein, dass die finanziellen Folgen solcher politischen Entscheidungen wiederum die Bürgerinnen und Bürger als letzte in der Kette tragen müssen, ohne an anderer Stelle entlastet zu werden. Und dies in einer Zeit, in der in allen Bereichen steigende Lebenshaltungs- und Energiekonzern zu bewältigen sind.“
Der ZAW begründet seine Forderung damit, dass er als öffentlich-rechtlicher Versorgungsträger den gesetzlichen Auftrag habe, die Entsorgungssicherheit der Siedlungsabfälle zu gewährleisten. Ziel der CO2-Bepreisung sei es, dass Brennstoffe wie Öl und Gas in der Erde blieben. Die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Siedlungsabfälle habe jedoch keinen Klimaschutzeffekt, denn „Öl kann in der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne“.
Wie der Geschäftsführer des ZAW, Peter Baj, weiter erläuterte, sollte die Einbeziehung der Hausmüllverbrennungsanlagen in den CO2-Emissionshandel ursprünglich erst 2025 erfolgen. So habe das der Wirtschaft- und Umweltausschuss des Bundesrats der Ländervertretung empfohlen. Der Bundesrat hat jedoch anders entschieden und nur Sondermüllverbrennungsanlagen aus der CO2-Bepreisung ausgenommen. Nun obliege es dem Bundestag, über die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu entscheiden. Am Donnerstag, 29. September, wurde die Gesetzesnovelle in 1. Lesung im Bundestag behandelt.
Die Resolution kann im Wortlaut auf der Seite Downloads als PDF heruntergeladen werden.
Anlieferungen direkt im MHKW von Privatanlieferern und Kleingewerbe ohne Stammkundennummer sind nur nach Anmeldung möglich.
Die Termine können online vereinbart werden
Telefonische Terminvergabe Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr unter (09561) 55 30-777. Die Anlieferzeiten beschränken sich auf 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Annahmeschluss für alle Einrichtungen: 15 Minutem vor Ende der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
7:30 bis 17:00 Uhr
Tel.: 09561 / 5530-0
info@zaw-coburg.de
Privat-/Kleinanlieferungen nur nach vorheriger Anmeldung
Montag bis Freitag
8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 09563 / 307400
info@zaw-coburg.de
Anlieferungen von Privat-anlieferern und Kleingewerbe ohne Stammkundennummer nur gegen Barzahlung. Keine Kartenzahlung möglich.
Montag bis Freitag
7:30 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:30 Uhr
Tel.: 09261 / 950175
ulakc@zaw-coburg.de
Montag bis Freitag
7:30 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 16:30 Uhr
Tel.: 09571 / 757222
ulalif@zaw-coburg.de
Zweckverband für Abfallwirtschaft
in Nordwest-Oberfranken
Von-Werthern-Str. 6
96487 Dörfles-Esbach
Tel. (09561) 85 80-0
Fax(09561) 85 80-90
E-Mail: info@zaw-coburg.de