Zweckverband für Abfallwirtschaft
in Nordwest-Oberfranken

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Umweltschonend entsorgen – effektiv verwerten

Der Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (ZAW) ist zuständig für die umweltschonende Entsorgung und effektive Verwertung der Abfälle, die in der Stadt Coburg und der Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels anfallen. Diese Region umfasst rund 263.000 Einwohner. Der 1974 gegründete ZAW betreibt dazu das Müllheizkraftwerk Coburg, eine Deponie für nicht brennbare Abfälle  in Blumenrod (Rödental, Landkreis Coburg) sowie Müllumladestationen in Lichtenfels und Kronach. Kernstück der Abfallentsorgung für die Region ist das 1989 in Betrieb genommene Müllheizkraftwerk in Coburg-Neuses (Bild)

Verbandsversammlung verabschiedet Resolution zur CO2 Bepreisung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken (ZAW) hat in ihrer letzten Sitzung eine Resolution verabschiedet, in der Bundesregierung und Bundestag aufgefordert werden, Müllverbrennungsanlagen vom CO2 Emissionshandel auszuschließen. Der ZAW ist zuständig für die Verwertung des Hausmülls in der Stadt Coburg sowie den Landkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels. Er betreibt dazu das Müllheizkraftwerk in Coburg-Neuses, das den Müll von über 260.000 Einwohnern thermisch verwertet und dabei Strom und Fernwärme erzeugt.

Nach Auffassung der Verbandsversammlung führe eine CO2 Bepreisung des Hausmülls ab dem kommenden Jahr zu einer dramatischen Erhöhung der Müllgebühren. Wörtlich heißt es in der Resolution: „Es sind hierdurch ab dem Jahr 2023 für die Privathaushalte drastische, kaum noch schulterbare Kostensteigerungen zu erwarten. Es kann nicht sein, dass die finanziellen Folgen solcher politischen Entscheidungen wiederum die Bürgerinnen und Bürger als letzte in der Kette tragen müssen, ohne an anderer Stelle entlastet zu werden. Und dies in einer Zeit, in der in allen Bereichen steigende Lebenshaltungs- und Energiekonzern zu bewältigen sind.“

Der ZAW begründet seine Forderung damit, dass er als öffentlich-rechtlicher Versorgungsträger den gesetzlichen Auftrag habe, die Entsorgungssicherheit der Siedlungsabfälle zu gewährleisten. Ziel der CO2-Bepreisung sei es, dass Brennstoffe wie Öl und Gas in der Erde blieben. Die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Siedlungsabfälle habe jedoch keinen Klimaschutzeffekt, denn „Öl kann in der Erde bleiben, Abfall aber nicht in der Tonne“.

Wie der Geschäftsführer des ZAW, Peter Baj, weiter erläuterte, sollte die Einbeziehung der Hausmüllverbrennungsanlagen in den CO2-Emissionshandel ursprünglich erst 2025 erfolgen. So habe das der Wirtschaft- und Umweltausschuss des Bundesrats der Ländervertretung empfohlen. Der Bundesrat hat jedoch anders entschieden und nur Sondermüllverbrennungsanlagen aus der CO2-Bepreisung ausgenommen. Nun obliege es dem Bundestag, über die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zu entscheiden. Am Donnerstag, 29. September, wurde die Gesetzesnovelle in 1. Lesung im Bundestag behandelt.

Die Resolution kann im Wortlaut auf der Seite Downloads als PDF heruntergeladen werden.

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Die Öffnungszeiten unserer Einrichtungen

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Müllheizkraftwerk Coburg

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Deponie Blumenrod

Montag bis Freitag

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Umladestation Lichtenfels

Montag bis Freitag

7:30 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 16:30 Uhr

Tel.: 09571 / 757222

ulalif@zaw-coburg.de