Zweckverband für Abfallwirtschaft
in Nordwest-Oberfranken

Die Deponie Blumenrod

Abfallarten

Auf der Deponie werden nicht brennbare, inerte Abfälle, die der Deponieklasse II entsprechen, angenommen: z.B. Asbestzementabfälle, Mineralfaserabfälle, Strahlmittelrückstände, Straßenkehricht, verunreinigter Bodenaushub, Straßenaufbruch, verunreinigter Bauschutt, Keramikabfälle, Schlacken und Aschen, Sandfangrückstände, etc.

Annahmekriterien

AbfallartAnnahmebedingungen
AllgemeinHolz und Metall werden nicht angenommen. Spitze Gegenstände, Bänder und Kabel sowie freiliegende Bewehrungen bei Betonbauteilen dürfen zum Schutz der Deponieabdichtung und zur Vermeidung von Schäden an Verdichterfahrzeugen nicht enthalten sein
Asphalt und BetonbauteileAbmessungen max. 0,30 x 0,30 m
Brennbare AbfälleBrennbare Abfälle werden grundsätzlich an das Müllheizkraftwerk mit der dort gültigen Gebühr verwiesen
KonsistenzKeine flüssigen Abfälle (mindestens pastös bzw. stichfest)
Staubende AbfälleAnfeuchten oder verpacken
ÖlgehaltMaximal 8.000 mg/kg
DämmwolleGlas-, Stein- oder Mineralwolle (künstliche Mineralfasern, KMF) können kanzerogen (krebserzeugend) sein und dürfen nur in dafür zugelassenen Gewebesäcken (KMF-Big Bags) verpackt angeliefert werden. Siehe Merkblatt Künstliche Mineralfaserabfälle (KMF). Bei größeren Anlieferungen bitten wir um vorherige Anmeldung.
AsbestabfälleAsbestabfälle sind kanzerogen (krebserzeugend) und dürfen nur in Gewebesäcken (Big Bag) verpackt angeliefert werden. Siehe Merkblatt Asbestabfälle


Vor der Anlieferung von gefährlichen Abfällen ist ein elektronischer Entsorgungsnachweis nötig.
Gemäß der Satzung können Abfälle von der Annahme ausgeschlossen werden. Eine Zurückweisung nicht ablagerungsfähiger oder nicht zugelassener Abfälle auch nach dem Entladen bleibt vorbehalten. Kosten, die durch Nichteinhaltung der Annahmekriterien entstehen, können dem Anlieferer gemäß der Benutzersatzung in Rechnung gestellt werden.