Abfallarten
Das MHKW übernimmt für die Entsorgung - thermische Behandlung oder energetische Verwertung - im Rahmen seiner betrieblichen und technischen Möglichkeiten nachstehende brennbare Abfälle:
- Haus- und Sperrmüll
- Abfälle aus Gewerbe und Industrie, die gemeinsam mit Hausmüll entsorgt werden dürfen
- entwässerten Klärschlamm
- Abfälle, die nicht als gefährlich eingestuft sind
- HBCDD-haltige Dämmplatten mit Styropor (Entsorgung als Abfall zur energetischen Verwertung) Annahme nur nach vorheriger Absprache (Tel. 09561/8580-15; m.keis@zaw-coburg.de)
Oben nicht aufgeführte Abfälle werden nicht zur Entsorgung angenommen.
Von der thermischen Behandlung ausgeschlossen sind:
Problemabfälle (z. B. Säuren, Laugen, Batterien, quecksilberhaltige Abfälle)
- explosionsgefährliche Stoffe (z. B. Munition, Feuerwerkskörper, Druckgasflaschen)
- Sortenreine Abfälle zur stofflichen Verwertung (z. B. Papier, Pappe, Altakten, Glas, Grünabfälle, Altkleider, unzerkleinerte Silofolie)
- Unbrennbare Stoffe, soweit sie nicht im Rahmen der Haus- und Sperrmüllabfuhr angeliefert werden
- Abfälle, die nach den satzungsmäßigen Regelungen der Verbandsmitglieder von deren Abfallentsorgung ausgeschlossen sind
- brennende oder glühende Abfälle
- flüssige Abfälle
- Sperrgut, soweit die Einzelabmessungen eines Gegenstandes die Maße 150 x 100 x 200 cm überschreiten; massive Gegenstände (z.B. Balken, Rollen) deren Maße 10 cm x 10 cm x 50 cm überschreiten
- Abfälle, die das Müllheizkraftwerk beschädigen können